Erklärung zur Barrierefreiheit
Einleitung
Die HANSA-PARK Freizeit- und Familienpark GmbH & Co. KG ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://shop.hansapark.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den rechtlichen Anforderungen
Diese Website ist größtenteils mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 vereinbar.
Auf unserer Website haben wir folgende Maßnahmen erfolgreich realisiert:
• Farb- und Styleanpassungen, um WCAG-Kontrastvorgaben zu erfüllen
• Barrierefreiheitserklärung im Footer eingefügt
• Beschreibungstexte bei Bildern ergänzt
• Statische Seiten in CMS semantisch sowie HTML-hierarchisch angepasst
• Inline-Styles bei Artikeltexten bereinigt und ggf. HTML-hierarchisch angepasst
• Payment-Provider: Checkoutbeschreibung ergänzt
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
• Unser Check-out Formular bei Kreditkartenzahlung, da der Tastaturfokus nicht eindeutig gegeben ist
• Der eingebettete Kalender zur tagesgenauen Eingabe des Geburtsdatums ist nicht in vollem Umfang barrierefrei nutzbar
• PDF-Dateien: Die von uns auf der Webseite zur Verfügung gestellten PDF-Dateien erfüllen die Ansprüche an die Barrierefreiheit nicht.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18.06.2025 erstellt und zuletzt am 24.06.2025 aktualisiert.
Die Einschätzung beruht auf einer Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen kontaktieren Sie uns unter info@hansapark.de oder über unsere Kundenhotline +49 (0) 4563/474-0.
HANSA-PARK Freizeit- und Familienpark GmbH & Co. KG
Unternehmenskommunikation
Am Fahrenkrog 1
23730 Sierksdorf
Deutschland
Beschwerdeverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik, eingerichtet bei dem oder der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein, einen Antrag auf Einleitung eines Beschwerdeverfahrens nach dem Schleswig-Holsteinischen Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) stellen.
Die Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik nach § 12e LBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Schleswig-Holsteins, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Direkt kontaktieren können Sie die Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik unter Telefon 0431 988-1612 oder per E-Mail: bbit(at)landtag.ltsh.de